Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Grünwald GbR
(Stand 01.01.2023)
Ziffer 1
Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Unterricht.
Die Ausbildung erfolgt aufgrund eines Ausbildungsvertrages. Dieser Vertrag ist 1 Jahr gültig.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen
beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt.
Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von 12
Monaten nach Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der
Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten
Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die
Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. *1
Wir nehmen uns jedoch das Recht heraus nach Ablauf von 6 Monaten die Preise entsprechend
anzupassen, da man in der jetzigen Zeit aufgrund Energiekriesen und anderen Eventualitäten keine
Planungssicherheit mehr hat.
Nach Ablauf von 12 Monaten verlängern wir den Vertrag gerne, berechnen aber einen erneuten
Grundbetrag, anteilig in Höhe von 190,- Euro + 65,- Euro für die App drive.buzz Artemis.
Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen
körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die
Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.
Geeignet für die praktischen Fahrstunden ist der Schüler z.B. nur, wenn er den Fahrlehrer verstehen kann!
Unsere Fahrlehrer sprechen die deutsche Sprache.
Ziffer 2
Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule
bekanntgegebenen zu entsprechen. Wir stellen unsere Preislisten auch auf unserer Homepage bereit.
www.fahrschule-gruenwald .de (Dokumente/Downloads).
Ziffer 3
Grundbetrag und Leistungen
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und
erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Der Unterricht erfolgt in Präsensform oder
per Onlinemeeting durch Zoom oder eine ähnliche Plattform.
Laptop oder PC, Internetanbindung müssen bei Online-Unterricht vom Fahrschüler gestellt werden.
Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule
berechtigt einen Teilgrundbetrag in Höhe von 100,- € zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des
Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener
praktischer Prüfung ist nicht zulässig.
Entgelt für Fahrstunden und Leistungen
b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunden von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:
Die Kosten des Ausbildungsfahrzeuges, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung
des praktischen Fahrunterrichtes.
Absage der Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist der jeweilige Fahrlehrer
unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem
vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom
Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu
verlangen. Die Planung der Fahrstunden erfolgt in der Regel in Doppelstunden, d.h. 2x45 Minuten. Dem
Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe
entstanden. *2
Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische
Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt und der notwendigen verwaltenden Tätigkeiten, wie
zum Beispiel Ausfertigung der notwendigen Formulare für die Prüforganisation, sowie Planung und
Durchführung der Termine.
Ziffer 4
Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das
Entgelt für die Fahrstunden und für die Prüfungen bei Terminabsprache fällig. Die Leistungen sind also vor
Leistungserhalt zu zahlen!
Wir sind digitalisiert und die anfallenden Gebühren werden rechtzeitig in der App drive.buzz ARTEMIS zur
Verfügung gestellt. (Auf VORSCHAU klicken) *3
Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderung
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie
die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Ist die
Prüfung bei der Prüforganisation schon beantragt, werden die Prüfgebühren trotzdem fällig und sind vom
Schüler zu zahlen!
Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung
Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn
derselben zu entrichten. Bei nichtbestehen der Theorieprüfung wird empfohlen, nochmals am Unterricht
teilzunehmen. Zwingen können wir allerdings keinen Schüler. Der Betrag für die weitere Ausbildung wird
trotzdem fällig, da wir auf jeden Fall Plätze frei halten müssen, weitere Planung anfällt und die weitere
Vorbereitung auf die Prüfung von uns überwacht wird.
Ziffer 5
Kündigung des Vertrages
Die Kündigung des Ausbildungsvertrages kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus
wichtigem Grund erfolgen
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
- a)
-
trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 8 Wochen seit Vertragsabschluss
mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht.
Die Fahrschule ist von diesem Grund schriftlich in Kenntnis zu setzen.
- b)
-
den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger
Wiederholung nicht bestanden hat,
- c)
-
wiederholt oder grob gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
Textform der Kündigung
Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt
Ziffer 6
Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten
Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung bzw. Anmeldung zur Prüfung beim TÜV.
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges
Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule aber vor Beginn
der Ausbildung erfolgt.
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der
Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen
Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem
Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen
Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die
beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt aber vor deren
Abschluss.
e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen
Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch ein
vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht
zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.
Für Rückerstattungen jeglicher Art wird eine Überweisungspauschale von 5,- € erhoben.
Ziffer 7
Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich
beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wusch des
Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der
Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen
Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. *4
Wartezeit bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten.
Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so
geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, so
braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen
(Ziffer 3)
Ausfallentschädigung
Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in
diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgeltes. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein
Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. *2
Ziffer 8
Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:
a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.
c) Wenn durch ungeeignete Kleidung (z.B. nicht vorhandene Motorradausstattung, falsches Schuhwerk bei
Autofahrstunden) oder durch nicht vorhandene Körperhygiene (Geruchsbelästigung) keine Ausbildung
möglich ist.
Ausfallentschädigung
Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts
zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich
geringerer Höhe entstanden.
Ziffer 9
Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des
Anschauungsmaterials verpflichtet.
Mit den Einrichtungsgegenständen des Fahrschulraumes hat er pfleglich umzugehen.
Ziffer 10
Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden.
Zuwiderhandlungen können Strafverfolgung und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung
Geht bei der Kraftradausbildung oder – Prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer
verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich an geeigneter Stelle anhalten, den Motor abstellen und auf
den Fahrlehrer warten.
Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses
ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Ziffer 11
Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die
notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§29FahrlG).
Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung
(§6 FahrschAusbO).
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile
verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die
Vorstellung zur Prüfung verpflichtet.
Im Krankheitsfall ist die Krankmeldung mind. 3 Stunden vor dem Prüfungstermin dem Fahrlehrer zu
übermitteln.
Ziffer 12
Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.
Ziffer 13
Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher,
weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle
Geschlechter.
Ziffer 14
Anpassungsklausel
Ausbildungsverträge, die zwischen dem 1.7.2020 und 31.12.2020 geschlossen werden, erfahren zum
01.01.2021 eine Anpassung an die dann gültige Umsatzsteuer.
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschule Grünwald GbR
(Stand 01.01.2021)
Zu *1)
Wir garantieren euch 6 Monate Stabilität eurer Preise laut Ausbildungsvertrag. Sollte es in dieser Zeit zu
Preiserhöhungen kommen, werden eure Preise angepasst. Darüber müssen wir euch Informieren. Dies
erfolgt über die App drive.buzz ARTEMIS, daher ist es zwingend notwendig diese regelmäßig auf NEWS
zu prüfen.
Der Grundbetrag gilt für 1 Jahr. Nach einem Jahr wird ein erneuter Grundbetrag von 190,- Euro fällig. Wird
die Theorieprüfung nicht bestanden, berechnen wir 100,- erneuten Grundbetrag
Zu *2)
Aufgrund von akutem Fahrlehrermangel in ganz Deutschland und dazu noch der langen Coronabedingten
Fahrschulschließungen kommt es auch bei uns teilweise zu längeren Wartezeiten auf Fahrstundentermine.
Sollten Fahrstunden abgesagt werden MUSS dies 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
erfolgen, da wir dann genügend Zeit haben Ersatz zu finden. Der SONNTAG wird in dieser Frist nicht
mitgerechnet. Es sind Werktage gemeint. (Freitag – Samstag). Erfolgt die Absage von Fahrstunden nicht
innerhalb dieser Frist, werden die Stunden berechnet. Unsere Fahrlehrer sind per whatsapp zu erreichen.
Beispiel: Geplant 90 Minuten (Gesamtpreis 110,- €) Berechnung bei Absage unter 48 Stunden 82,50 Euro!
Zu *3)
Wir nutzen in unserer Fahrschule zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung die drive.buzz Artemis App.
Diese App kann aber mehr als ‚nur‘ lernen. Sie stellt alle ausbildungsrelevanten Informationen zur
Verfügung. Jeder Fahrschüler kann dort seine Leistungen abrufen und sehen, wie viele Theorie-, oder
Praxisstunden er schon hatte.
Die Fahrstundenkosten nach Terminabsprache überweisen. Am Ende der Ausbildung wird eine
Gesamtrechnung als Download zur Verfügung gestellt.
Barzahlungen können wir nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache annehmen.
Zu *4)
Aufgrund der aktuellen Corona Situation gelten zur Zeit besondere Hygieneregeln in unseren
Räumlichkeiten. Wir bitten diese zu befolgen! (Zutritt in Räume, sowie Fahrzeuge nur mit eigenem
Mundschutz. Hände waschen oder Desinfizieren. Mindestabstand 1,5 m)
Wer sich krank fühlt, der bleibt zu Hause!
Wir verpflichten uns, unsere Räume und Fahrzeuge nach jeder Benutzung zu reinigen und zu lüften.
Zeitweise bieten wir Online-Theorieunterricht an. Sollten diese Corona-Regeln Gesetzlich aufgehoben
werden, beachten Sie die Infos in unserem Betrieb.
Über aktuelle Neuigkeiten informieren wir auf unserer Homepage ( unter NEWS und DOWNLOADS) , auf
facebook und natürlich in drive.buzz Artemis.
Bei Fragen helfen wir gerne weiter! -> whatsapp Nicole Metzler 0175 5243334
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie den Vertrag unterschrieben haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Fahrschule Grünwald GbR, Bahnhofstraße 70, 56581
Melsbach, info@fahrschule-gruenwald.de, 0175-5243334) mittels eindeutiger Erklärung über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Nichtbestehen bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen
wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Datenschutzhinweise für Online-Meetings, Telefonkonferenzen und Webinare via „Zoom“ der
Fahrschule Grünwald GbR.
Wir möchten Sie nachfolgend über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung
von „Zoom“ informieren. Zweck der Verarbeitung Wir nutzen das Tool „Zoom“, um Telefonkonferenzen, Online-
Meetings, Videokonferenzen und/oder Webinare durchzuführen (nachfolgend: „Online-Meetings“). „Zoom“ ist ein
Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat.
Verantwortlicher für Datenverarbeitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von „Online-
Meetings“ steht, ist die Fahrschule Grünwald GbR, Bahnhofstraße 70, 56564 Neuwied.
Hinweis: Soweit Sie die Internetseite von „Zoom“ aufrufen, ist der Anbieter von „Zoom“ für die Datenverarbeitung
verantwortlich. Ein Aufruf der Internetseite ist für die Nutzung von „Zoom“ jedoch nur erforderlich, um sich die
Software für die Nutzung von „Zoom“ herunterzuladen.
Sie können „Zoom“ auch nutzen, wenn Sie die jeweilige Meeting-ID und ggf. weitere Zugangsdaten zum Meeting
direkt in der „Zoom“-App eingeben.
Wenn Sie die „Zoom“-App nicht nutzen wollen oder können, dann sind die Basisfunktionen auch über eine Browser-
Version nutzbar, die Sie ebenfalls auf der Website von „Zoom“ finden.
Welche Daten werden verarbeitet? Bei der Nutzung von „Zoom“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der
Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Angaben zu Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einem
„Online-Meeting“ machen.
Folgende personenbezogene Daten sind Gegenstand der Verarbeitung: Angaben zum Benutzer: Vorname,
Nachname, Telefon (optional), E-Mail-Adresse, Passwort (wenn „Single-Sign-On“ nicht verwendet wird), Profilbild
(optional), Abteilung (optional) Meeting-Metadaten: Thema, Beschreibung (optional), Teilnehmer-IP-Adressen,
Geräte-/Hardware-Informationen
Bei Aufzeichnungen (optional): MP4-Datei aller Video-, Audio- und Präsentationsaufnahmen, M4A-Datei aller
Audioaufnahmen, Textdatei des Online-Meeting-Chats.
Bei Einwahl mit dem Telefon: Angabe zur eingehenden und ausgehenden Rufnummer, Ländername, Start- und
Endzeit.
Ggf. können weitere Verbindungsdaten wie z.B. die IP-Adresse des Geräts gespeichert werden.
Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben ggf. die Möglichkeit, in einem „Online-Meeting“ die Chat-, Fragen- oder
Umfragenfunktionen zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese im
„Online-Meeting“ anzuzeigen und ggf. zu protokollieren. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu
ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie
von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit
selbst über die „Zoom“-Applikationen abschalten bzw. stummstellen.
Um an einem „Online-Meeting“ teilzunehmen bzw. den „Meeting-Raum“ zu betreten, müssen Sie zumindest Angaben
zu Ihrem Namen machen.
Umfang der Verarbeitung
Wir verwenden „Zoom“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen,
werden wir Ihnen das im Vorfeld transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten. Die
Tatsache der Aufzeichnung wird Ihnen zudem in der „Zoom“-App angezeigt. Wenn es für die Zwecke der
Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das
wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein. Im Falle von Webinaren können wir für Zwecke der Aufzeichnung und
Nachbereitung von Webinaren auch die gestellten Fragen von Webinar-Teilnehmenden verarbeiten.
Wenn Sie bei „Zoom“ als Benutzer registriert sind, dann können Berichte über „Online-Meetings“ (Meeting-Metadaten,
Daten zur Telefoneinwahl, Fragen und Antworten in Webinaren, Umfragefunktion in Webinaren) bis zu einem Monat
bei „Zoom“ gespeichert werden.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten der Fahrschule verarbeitet werden, ist § 26 BDSG die
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ personenbezogene Daten nicht für die Begründung,
Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer
Bestandteil bei der Nutzung von „Zoom“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die
Datenverarbeitung.
Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“. Im Übrigen ist die
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO,
soweit die Meetings im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden. Sollte keine vertragliche Beziehung
bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven
Durchführung von „Online-Meetings“. Empfänger / Weitergabe von Daten Personenbezogene Daten, die im
Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte
weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online-
Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden,
Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind. Weitere Empfänger: Der
Anbieter von „Zoom“ erhält notwendigerweise Kenntnis von den o.g. Daten, soweit dies im Rahmen unseres
Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Zoom“ vorgesehen ist.
Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union
„Zoom“ ist ein Dienst, der von einem Anbieter aus den USA erbracht wird. Eine Verarbeitung der personenbezogenen
Daten findet damit auch in einem Drittland statt. Wir haben mit dem Anbieter von „Zoom“ einen
Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht. Ein angemessenes
Datenschutzniveau ist zum einen durch den Abschluss der sog. EU-Standardvertragsklauseln garantiert.
Datenschutzbeauftragter
Ihre Rechte als Betroffene/r
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine
Auskunft jederzeit an uns wenden. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis
dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen
dies gesetzlich zusteht. Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen
Vorgaben.
Löschung von Daten
Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine
weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt
werden, um vertragliche Leistungen zur erfüllen, Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche prüfen und gewähren
oder abwehren zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf
der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für
den Datenschutz zu beschweren.
Änderung dieser Datenschutzhinweise
Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die
dies erforderlich machen.